§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 20. Dezember 2022
Up-to-date
§ 1 Geltungsbereich — TEADBV 2022
Diese Verordnung regelt die Einrichtung und den Betrieb einer Energieausweisdatenbank als EDV-Anwendung einschließlich des Zuganges, der Schnittstellen und der Übermittlungsvorgänge.
§ 2 TEADBV 2022 · TEADBV 2022 · Energieausweisdatenbankverordnung, Tiroler
§ 2 Energieausweisdatenbank
…1) Die Landesregierung hat eine geeignete Online-Applikation für die unentgeltliche Registrierung, Dateneinbringung und -abfrage von Energieausweisen zur Verfügung zu stellen. Zur Überprüfung der Energieausweise nach…
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