S.TZV 2025
Gliederung
2. Abschnitt Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen
§ 5 Ausreichende eigene Zuchtpopulation
(1) Im Fall der Reinzucht ist eine ausreichende Zuchtpopulation gegeben, wenn mindestens zehn weibliche und zwei männliche fortpflanzungsfähige Zuchttiere in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind.
(2) Im Fall von Hybridzuchtschweinen gilt Abs 1 mit der Maßgabe, dass die Populationsgröße der gemäß Art 2 Z 10 der Verordnung (EU) 2016/1012 für die Kreuzung verwendeten Rassen, Linien oder Kreuzungen (Hybriden) die in Abs 1 genannten Werte erreichen muss.
§ 5 S.TZV 2025 · S.TZV 2025 · Salzburger Tierzuchtverordnung 2025
§ 5 Ausreichende eigene Zuchtpopulation
…§ 5 (1) Im Fall der Reinzucht ist eine ausreichende Zuchtpopulation gegeben, wenn mindestens zehn weibliche und zwei männliche fortpflanzungsfähige Zuchttiere in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen…
§ 3 Zuchtpopulation einer Rasse
…das Zuchtprogramm gegliedert nach Tieren in Abteilungen (Hauptabteilung, zusätzliche Abteilungen) und Klassen sowie nach Geschlecht; 4. Anzahl der Tiere in den einzelnen Selektionsstufen im Zuchtprogramm; 5. Ausreichende eigene Zuchtpopulation gemäß § 5. (2) Weiters hat der Zuchtverband oder das Zuchtunternehmen anzugeben, ob und wenn ja in welcher Form und in…
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