§ 57 § 57
In Kraft seit 30. Juli 2026
Up-to-date
Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft notifiziert (Notifikationsnummer 2026/41/AT).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden