Folgende Atteste und Bestätigungen sind bei der Veranstaltung bereitzuhalten:
1. Attest eines befugten Elektrounternehmens oder einer Person mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten gemäß § 12 Abs. 3 ETG für:
a) den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen sowie die Mängelfreiheit und Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag;
b) die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitsbeleuchtungsanlage;
c) den ordnungsgemäßen Zustand des Blitzschutzsystems;
2. Bestätigung von einer fachkundigen Person für metallische Teile der Flüssiggasanlage, die in einen Potentialausgleich einzubeziehen und zu erden sind;
3. Bestätigung über die Durchführung der Gebrauchsabnahme für:
a) Veranstaltungseinrichtungen, nach jeder erneuten Aufstellung;
b) Veranstaltungsbetriebseinrichtungen, nach jeder erneuten Aufstellung;
4. Angaben zum Sicherheitskonzept gemäß § 38 Abs. 4;
5. Dokumentation der Sichtkontrolle des Baumbestandes.
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