Die bei der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) anfallenden Abfälle sind nach den rechtlichen Vorgaben getrennt zu sammeln und über dazu Berechtigte zu verwerten bzw. zu entsorgen. Dazu sind entsprechend den anfallenden Abfällen (Art und Menge) sowohl im Gastronomiebereich (Küche, Schank, Bar, Service) als auch in für die Teilnehmer zugänglichen Bereichen geeignete Behältnisse aufzustellen. Jedenfalls sind Altpapier/Kartonagen, Altglas (Bunt- und Weißglas), Metallverpackungen und Kunststoffverpackungen („gelbe Tonne“), Restmüll, Biomüll, Altspeisefett und -öl, Speisereste (Gastronomie) und Sperrmüll (Auf- und Abbau) getrennt zu sammeln und zu verwerten bzw. zu entsorgen. Rauchwarenrückstände sind getrennt von anderen Abfällen in nicht brennbaren Behältern zu sammeln.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden