§ 50 § 50
In Kraft seit 30. Juli 2026
Up-to-date
Werden Lasereinrichtungen, ausgenommen Klasse 1 oder 2, eingesetzt, so sind die Anforderungen der ÖNORM S 1105 einzuhalten. Insbesondere ist eine „Strahlenschutztechnische Dokumentation“ gemäß Abschnitt 5.1, einschließlich eines Prüfberichtes, zu erstellen und vor Ort bereitzuhalten.
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