Der Veranstalter hat, sofern dies für die Veranstaltung aufgrund ihrer Größe oder ihrer Art erforderlich ist, Räumlichkeiten für eine allfällige zentrale behördliche Einsatzleitung, die zur Überwachung der Veranstaltung notwendig erscheint, zur Verfügung zu stellen. In der Regel ist in diesem Fall ein integrierter Führungsstab zu bilden, in welchen Vertreter der beteiligten Einsatzorganisationen zu entsenden sind. Die Räumlichkeiten sind nach dem Stand der Technik auszustatten (z. B. Heizung, Lüftung, Stromanschluss, Internet). Sofern dies erforderlich ist, haben die Veranstalter auch allwettertaugliche Stellflächen für mobile Einsatzleitwagen und weitere Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
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