§ 9 Ziel von mittel- bis langfristigen Fremdmittelaufnahmen
In Kraft seit 01. Januar 2018
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Bei mittel- bis langfristigen Fremdmittelaufnahmen sind die Laufzeitenden nach Möglichkeit in Jahren mit geringer Refinanzierungsbelastung festzulegen mit dem Ziel eines nachhaltig ausgeglichenen realen Tilgungsprofils. Bestehende oder unvermeidliche Refinanzierungsspitzen sind mittel- bis langfristig zu glätten.
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