§ 5 Liquiditätsrisiko
In Kraft seit 01. Januar 2018
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Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass das Land Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen kann bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf zu ungünstigen Konditionen beschafft werden muss. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsbereitschaft ist der mittel- bis langfristig maximal zu erwartende Liquiditätsbedarf den rasch zur Verfügung stehenden Liquiditätsquellen gegenüber zu stellen. Falls die Liquiditätsquellen relativ zum Liquiditätsbedarf zu gering sind, ist eine Liquiditätsreserve aufzubauen.
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