§ 4 Marktrisiko
In Kraft seit 01. Januar 2018
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Das Marktrisiko beinhaltet das Zinsänderungsrisiko als unvermeidbares Risiko. Das Risiko liegt einerseits in steigenden Zinsaufwendungen für zukünftige Finanzierungen aufgrund von Zinsanstiegen und andererseits in „Opportunitätsverlusten“, die bei langfristigen Finanzierungen mit fixem Zinssatz im Falle sinkender Zinsen entstehen können.
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