Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. März 2009, in Kraft. Sie ist von den anerkannten Ausbildungseinrichtungen ab dem der Kundmachung folgenden Lehrgang/Kurs anzuwenden.
Rückverweise
StSBBG · Steiermärkisches Sozialbetreuungsberufegesetz
§ 20 Strafbestimmungen
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht, wer 1. die Berufsbezeichnung „Diplom-Sozialbetreuer/-in“, „Fach-Sozialbetreuer/-in“ (mit und ohne Anführung der Spezialisierung) oder Heimhelfer/-in unbefugt führt oder einen Sozialbetreuungsberuf unbefugt ausübt, 2. als Dienstgeberin/Dienstgeber ihrer/seiner…
§ 22a Inkrafttreten von Novellen
…1) Die Änderung der §§ 13 und 16, des § 17 Abs. 2, der §§ 18 und 20 Abs. 1 Z. 2 und des § 21 durch die Novelle LGBl. Nr. 2/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden…