§ 1 Einkommen — StPBG-EVVO-2025
Zum Einkommen zählen insbesondere:
1. einkommensteuerpflichtige Einkünfte:
2. Arbeitslosengeld;
3. Notstandshilfe;
4. Pensionsvorschuss;
5. tatsächlich zufließende Unterhaltszahlungen;
6. verpflichtend zustehende Unterhaltszahlungen bei Leistungen gemäß § 5 Steiermärkisches Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG), LGBl. Nr. 90/2024;
7. titulierte Unterhaltsansprüche;
8. Sonderzahlungen;
9. Rehabilitationsgeld;
10. Krankengeld.
§ 3 StPBG-EVVO-2025 · StPBG-EVVO-2025 · StPBG-Einkommens- und Vermögens-Verordnung 2025 – StPBG-EVVO-2025
§ 3 Einkommensnachweise
…1) Nachweise über Einkünfte aus der Vergangenheit sind bei der Ermittlung des Einkommens nur dann heranzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass diese Einkünfte auch in Zukunft…
§ 2 Einkommensermittlung
…1) Von den Einkünften gemäß § 1 Z 1 sind die nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Einkommensteuer vor Abzug der Absetzbeträge (allgemeiner Absetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag…
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