§ 15 Unabhängiges Kontrollsystem
In Kraft seit 16. Oktober 2021
Up-to-date
Die Daten der Inspektionsberichte gemäß Anlage 3 und 3a sind der Landesregierung gemäß § 32 StHKanlG 2021 zur Verarbeitung in einer zentralen Datenbank in elektronischer Form zu übermitteln.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 95/2021
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