§ 7 Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2022, LGBl. Nr. 81/2022, in der Fassung der Kundmachung 2023, LGBl. Nr. 109/2022, außer Kraft.
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