(1) Vor Zulassung zur Ausbildung gemäß § 5 ist eine Eignungsprüfung über die notwendigen Fertigkeiten für einen erfolgreichen Besuch des Ausbildungslehrganges abzulegen. Diese umfasst einen in Summe mindestens 5-tägigen Winter- und Sommereignungstest.
(2) Der Wintereignungstest umfasst jedenfalls:
1. Aufstieg : 1000 Höhenmeter mit Tourenschi innerhalb von 1 Stunde und 45 Minuten;
2. Schitechnik: alpiner Schilauf nach dem Österreichischen Schilehrplan; insbesondere lange und/oder kurze Radien, Rhythmuswechsel in unterschiedlichen Schneearten und steilem Gelände;
3. Eisklettern : zwei Prüfungstouren mit vorgesetzten Zwischensicherungen im Grad WI 4+;
4. Eisparcours : dem Gelände angepasste Steigeisentechnik.
(3) Der Sommereignungstest umfasst jedenfalls:
1. Sportklettern: zwei Prüfungstouren im Grad 6 b+ (on sight);
2. Felsklettern alpin: zwei Prüfungstouren im Grad 6+ der UIAA-Bewertungsskala mit mobilen Sicherungsmitteln;
3. Felsparcours : sicheres seilfreies Klettern bis einschließlich Schwierigkeitsgrad III der UIAA-Bewertungsskala mit steigeisenfesten Schuhen; geländeangepasste Geh- und Klettertechnik im Schrofengelände;
4. Tourenbericht : absolvierte Touren im Einzelgespräch;
5. Nachweis eigenverantwortlicher Ausübung alpiner Tätigkeit
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