(1) Vor Zulassung zur Ausbildung gemäß § 5 ist eine Eignungsprüfung über die notwendigen Fertigkeiten für einen erfolgreichen Besuch des Ausbildungslehrganges abzulegen. Diese umfasst einen in Summe mindestens 5-tägigen Winter- und Sommereignungstest.
(2) Der Wintereignungstest umfasst jedenfalls:
1. Aufstieg : 1000 Höhenmeter mit Tourenschi innerhalb von 1 Stunde und 45 Minuten;
2. Schitechnik: alpiner Schilauf nach dem Österreichischen Schilehrplan; insbesondere lange und/oder kurze Radien, Rhythmuswechsel in unterschiedlichen Schneearten und steilem Gelände;
3. Eisklettern : zwei Prüfungstouren mit vorgesetzten Zwischensicherungen im Grad WI 4+;
4. Eisparcours : dem Gelände angepasste Steigeisentechnik.
(3) Der Sommereignungstest umfasst jedenfalls:
1. Sportklettern: zwei Prüfungstouren im Grad 6 b+ (on sight);
2. Felsklettern alpin: zwei Prüfungstouren im Grad 6+ der UIAA-Bewertungsskala mit mobilen Sicherungsmitteln;
3. Felsparcours : sicheres seilfreies Klettern bis einschließlich Schwierigkeitsgrad III der UIAA-Bewertungsskala mit steigeisenfesten Schuhen; geländeangepasste Geh- und Klettertechnik im Schrofengelände;
4. Tourenbericht : absolvierte Touren im Einzelgespräch;
5. Nachweis eigenverantwortlicher Ausübung alpiner Tätigkeit in Wechselführung durch Vorlage eines Tourenberichts der zu umfassen hat: 15 alpinen Felstouren mit mindestens 300 m Wandhöhe im Grad 5 UIAA oder höher, wobei es sich nicht um eingebohrte Plaisirrouten handeln darf; fünf Mehrseillängen-Sportklettertouren im Schwierigkeitsgrad mindestens 6+ UIAA; 10 verschiedene Eis- bzw. Hochtouren bestehend aus hochalpinen Eistouren, kombinierten Touren, Westalpentouren, Besteigung von Gipfeln über 4000 m; dies alles in verschiedenen Gebirgsgruppen und im Schwierigkeitsgrad 3 und höher; fünf Eisfälle mindestens WI 4 und 100 m Höhe; 15 Schitouren oder Schihochtouren und eine mindestens durchgängig fünftägige Schihochtouren-Durchquerung.
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