§ 7 Aufbau, Ausbildungsdauer
In Kraft seit 13. November 2023
Up-to-date
Der Ausbildungslehrgang ist in mehreren Abschnitten durchzuführen. Die Gesamtdauer des Ausbildungslehrganges hat mindestens 90 Tage zu betragen. Davon umfasst die Ausbildung zur Berg- und Schiführeranwärterin/zum Berg- und Schiführeranwärter mindestens 60 Tage und die weiterführende Ausbildung zur Berg- und Schiführerin/zum Berg- und Schiführer zusätzlich mindestens 30 Tage.
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