(1) Die der Ausbildung von Berg- und Schiführeranwärterinnen/Berg- und Schiführeranwärtern nachfolgende weiterführende Ausbildung zur Berg- und Schiführerin/zum Berg- und Schiführer umfasst in folgender Reihenfolge:
1. Felsklettern II im Ausmaß von mindestens 7 Tagen mit dem positiven Abschluss eines Prüfungsparcours zum Thema „Kurzes Seil“, Führung der Prüferin/des Prüfers im Parcours mit Seiltransport, kurzes Seil, Abschlepptechnik, gestaffeltes Klettern mit und ohne Fixpunktsicherung, gleitendes Seil. Zusätzlich erfolgt eine Verlaufsbewertung in Tourenplanung, Tourenführung, Orientierung, alpine Gefahren, Eigenkönnen [alpine Mehrseillängenrouten bis zum Schwierigkeitsgrad 6+ UIAA (on sight, clean ohne Bohrhaken) sowie sicheres, zügiges und seilfreies Bewegen im Schwierigkeitsgrad 3 UIAA];
2. Theorie im Ausmaß von 3 Tagen mit dem positiven Abschluss der Theorieprüfungen zu den Themen Religion (Ethik), Kommunikation/Rhetorik, Organisation des Sports, Berufskunde und rechtliche Vorschriften über das Berg- und Schiführerwesen gemäß § 3 Z 1, Sportbiologie, Erste Hilfe, Trainingslehre, Bewegungslehre, Wetterkunde, spezielle Psychologie, praktisch methodische Übungen (PMÜ);
3. Freeriden im Ausmaß von 7 Tagen mit dem positiven Abschluss einer Prüfung eines Lehrauftrittes, in Schnee- und Lawinenkunde und einer Verlaufsbewertung in den Bereichen Tourenführung, Entscheidungsprozess, Schnee- und Lawinenkunde, Orientierung;
4. Schihochtouren-Durchquerung im Ausmaß von 6 Tagen mit dem positiven Abschluss einer Prüfung zum Risiko- und Notfallmanagement gemäß § 3 Z 2 und einer Verlaufsbewertung in den Bereichen Tourenplanung und Tourenführung, Entscheidungsprozess, Schnee- und Lawinenkunde, Orientierung;
5. Hochtouren II im Ausmaß von 10 Tagen mit einer positiven Verlaufsbewertung in den Bereichen Tourenplanung, Tourenführung, Orientierung, alpine Gefahren, Rettungstechnik, Eigenkönnen [alpine Mehrseillängenrouten bis zum Schwierigkeitsgrad 6+ UIAA (on sight, clean ohne Bohrhaken)] sowie sicheres, zügiges und seilfreies Bewegen im Schwierigkeitsgrad 3 UIAA, in Firnflanken und Eisflanken). Im Abschlusskurs spielt die Tourenführung im Bereich Hochtouren/Eisflanken/kombinierte Grate eine übergeordnete Rolle. Die angehende Bergführerin/Der angehende Bergführer soll bei diesem Kurs in der Lage sein, selbständig alle erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse der gesamten Ausbildung in die eigenständige Planung und Durchführung von Touren umzusetzen. Sie sollen darüber hinaus folgende Fähigkeiten erwerben, die im selbstständigen Durchführen von Touren maßgeblich sind: Entscheidungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen.
(2) Zusätzlich zum Ausbildungslehrgang (Abs. 1) ist ab dem Anwärterstatus eine mindestens 14-tägige Praxis (zur Hälfte im Sommer und im Winter) unter der Leitung und Aufsicht einer Berg- und Schiführerin/eines Berg- und Schiführers zu absolvieren. Diese haben über die absolvierte Praxis eine Bestätigung auszustellen.
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