Die Ausbildung von Berg- und Schiführeranwärterinnen/Berg- und Schiführeranwärtern vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten in den in § 3 genannten Unterrichtsgegenständen in Grundzügen und umfasst in folgender Reihenfolge:
1. Sportklettern im Ausmaß von mindestens 8 Tagen mit dem positiven Abschluss einer Prüfung eines Technikboulders, einer Prüfungsroute im Schwierigkeitsgrad 6b+ (On-Sight) und einer Prüfungsroute im Schwierigkeitsgrad 6c+ (Rotpunkt), eines Lehrauftrittes und einer Theorieprüfung zu den Themen Methodik, Trainingslehre, Bewegungslehre, Sicherungstechnik;
2. Schitechnik I im Ausmaß von mindestens 5 Tagen mit dem positiven Abschluss von drei Prüfungsfahrten (Schulfahrten) und einer Theorieprüfung zu den Themen Methodik, Bewegungslehre;
3. Schitouren im Ausmaß von mindestens 8 Tagen mit dem positiven Abschluss einer Prüfung in Schnee- und Lawinenkunde in Theorie und Praxis;
4. Schihochtouren im Ausmaß von mindestens 8 Tagen mit dem positiven Abschluss einer Prüfung in Schnee- und Lawinenkunde in Theorie und Praxis, einer LVS-Prüfung, eines Lehrauftrittes und dem positiven Abschluss einer Verlaufsbewertung in den Bereichen Planung, Orientierung und Entscheidungsprozess im Aufstieg und Abfahrt in vergletschertem Gelände;
5. Felsklettern I im Ausmaß von mindestens 10 Tagen mit dem positiven Abschluss einer Prüfung eines Lehrauftrittes und der behelfsmäßigen Bergrettung (insbesondere der Einmann-Bergetechnik nach Hoi-DAV) und dem positiven Abschluss der Verlaufsbewertung in den Bereichen Tourenführung und Orientierung im alpinen Gelände bis zum Schwierigkeitsgrad 6+ UIAA (on sight, clean ohne Bohrhaken) sowie sicheres, zügiges und seilfreies Bewegen im Schwierigkeitsgrad 3 (UIAA);
6. Eisfallklettern im Ausmaß von mindestens 8 Tagen mit dem positiven Abschluss einer Prüfung zu den Themen Eisfallstabilitäten, Seil- und Sicherungstechnik, behelfsmäßige Bergrettung im Eisfall, Eigenkönnen im Grad WI5, Seilschaftsablauf und Führungstechniken;
7. Schitechnik II im Ausmaß von mindestens 5 Tagen mit dem positiven Abschluss von drei Prüfungsfahrten (Schulfahrten) und einer Theorieprüfung zu den Themen Methodik, Trainingslehre, Bewegungslehre;
8. Hochtouren I im Ausmaß von mindestens 8 Tagen mit positivem Abschluss einer Prüfung in behelfsmäßiger Bergrettung (Spaltenbergung), Orientierung (praxisorientiert), Gletscherkunde (Theorie und Praxis), eines Lehrauftritts (Praxis) in Tourenplanung und einer Verlaufsbewertung in den Bereichen Tourenführung, alpine Gefahren, Eigenkönnen (physische und mentale Fitness), Bewegung auf Hochtouren.
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