§ 41 Anerkennung von Prüfungen zur Bergwanderführerin/zum Bergwanderführer
In Kraft seit 13. November 2023
Up-to-date
(1) Die nach den landesgesetzlichen Vorschriften anderer Bundesländer erfolgreich abgelegte Prüfung zur Bergwanderführerin/zum Bergwanderführer ersetzt die Prüfung für Bergwanderführerinnen/Bergwanderführer.
(2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Wanderführerin/zum Wanderführer des Verbandes alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) ersetzt die Prüfung zur Bergwanderführerin/zum Bergwanderführer, wenn die Erreichung der in § 27f festgelegten Ausbildungsziele im Rahmen einer jeweils zweitägigen Ergänzungsprüfung bei sommerlichen und winterlichen Bedingungen nachgewiesen wird. Der Termin für die Ergänzungsprüfung ist auf der Homepage des Bergsportführerverbandes bekanntzugeben.
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