(1) Der praktische Teil des Ausbildungskurses hat jedenfalls folgende Unterrichtsgegenstände zu umfassen und folgende Lehrstoffe zu vermitteln:
1. Felsausbildung : Alpines Fels- und Sportklettern, Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergsteigerausrüstung im Fels, Sicherungsmethoden, Führungsmethoden (Seiltransport, kurzes Seil), Abschlepptechnik, gestaffeltes Klettern mit und ohne Fixpunktsicherung, gleitendes Seil), Unterrichten und Betreuung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer im Felsgelände, im kombinierten Gelände und an künstlichen Kletteranlagen; Führen von 2er und 3er Seilschaften in alpinen Felskletterrouten; die gesamte Felsausbildung hat mindestens 17 Tage alpines Klettern und mindestens 8 Tage Sportklettern zu umfassen;
2. Eisausbildung inklusive Hochtouren : Eisklettern und Klettern an gefrorenen Wasserfällen, Verwendung des Seiles und der sonstigen Bergsteigerausrüstungen im Eis; Sicherungsmethoden; Führung, Unterweisung und Betreuung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer im vereisten alpinen Gelände sowie im kombinierten Gelände, bei Hochtouren und an gefrorenen Wasserfällen; Führen von 2er und 3er Seilschaften in gefrorenen Wasserfällen; Überwindung von steilem Firn- und Schneegelände, Sicherungsmaßnahmen in steilem Firn- und Schneegelände; Führung, Unterrichten und Betreuung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer; die Hochtourenausbildung hat mindestens 18 Tage, die Steileisausbildung mindestens 8 Tage zu umfassen;
3. Schitechnikausbildung, Schitourenausbildung einschließlich Hochgebirgsdurchquerung : Schifahren im organisierten und im freien Schiraum, auch bei schwierigen Bedingungen; Schibergsteigen im Aufstieg und in der Abfahrt; insbesondere Schihochtouren und Schihochtourendurchquerungen; Schitechnik, Methodik und Didaktik entsprechend dem Österreichischen Schilehrplan; Erkennen der Schneeverhältnisse und von Lawinengefahren; Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen; Suchmethoden und Kameradenrettung, planmäßiger Lawineneinsatz, Führung, Unterrichten und Betreuung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer; Hochgebirgsdurchquerung im Ausmaß von mindestens 6 Tagen mit besonderem Augenmerk auf Tourenplanung, Tourenführung, Entscheidungsprozesse, Schnee- und Lawinenkunde, Bergrettung und Orientierung. Die Schitechnik hat mindestens zehn Tage, der Skihochtourenkurs 8 Tage und die Skihochtourendurchquerung 6 Tage zu betragen;
4. Freeride : Freeriden im Ausmaß von mindestens 7 Tagen, Schnee- und Lawinenkunde, Tourenführung, Entscheidungsprozesse, und Orientierung;
5. Bergrettung : Bergrettungsmethoden und praktisches Notfallmanagement im Fels-, Eis- und Schitourengelände, beim Sportklettern, Freeriden und auf Hochtouren; Zusammenarbeit mit Rettungsorganisationen, wie (Flug-)Rettung, Lawinenhundeführerinnen/Lawinenhundeführern. Die Bergrettungsmethoden werden in den Kursen 1. bis 4. unterrichtet.
(2) Die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer sollen am Ende der praktischen Ausbildung in der Lage sein, alle erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse in die eigenständige Planung von Touren umzusetzen. Im letzten Kursabschnitt, dem Hochtourenkurs I, steht die selbstständige Tourenführung in allen Ausbildungsbereichen, insbesondere im Bereich Hochtouren/Eisflanken/kombinierte Grate und Klettertouren mit Hochtourencharakter im Vordergrund. Es sollen jene Fähigkeiten erworben werden, die für die eigenständige Durchführung von Touren Voraussetzung sind: Entscheidungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen. Die Ausbildnerinnen/Ausbildner haben dabei eine Verlaufsbewertung in folgenden Detailbereichen vorzunehmen: Tourenführung, alpine Gefahren, Eigenkönnen (physische und mentale Fitness), Bewegung auf Hochtouren.
(3) Der positive Abschluss der praktischen Ausbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
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