LandesrechtSteiermarkVerordnungenSteiermärkische Bergsportgesetz-Durchführungsverordnung – StBSpG-DVO§ 30

§ 30Ausschreibung

In Kraft seit 13. November 2023
Up-to-date

Die Bergwanderführerprüfung hat die Vorsitzende/der Vorsitzende der Prüfungskommission für Bergwanderführerprüfungen auf der Homepage des Bergsportführerverbandes auszuschreiben. Die Ausschreibung hat Zeit und Ort der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldungsfrist zu enthalten.

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