(1) Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat jedenfalls folgende Gegenstände zu umfassen und folgende Lehrstoffe zu vermitteln:
1. Berufskunde und rechtliche Vorschriften: Kenntnis der einschlägigen Landes- und Bundesvorschriften über die Rechte und Pflichten der Sportkletterlehrerinnen/Sportkletterlehrer, Fragen der zivilrechtlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei der Ausübung der Tätigkeit als Sportkletterlehrerin/Sportkletterlehrer, Grenzen der Sportkletterlehrertätigkeit; betriebswirtschaftliche Grundlagen;
2. Naturkunde : Kenntnis der einschlägigen Landes- und Bundesvorschriften, insbesondere hinsichtlich der Anlage von Klettergärten; Grundkenntnisse über die Tier- und Pflanzenwelt des Ökosystems im Fels; Möglichkeiten des Beitrags der Sportkletterlehrerinnen/Sportkletterlehrer zur Erhaltung dieses Ökosystems.
3. Ethik und Konfliktmanagement : Bewusstseinsbildung in Bezug auf Naturverträglichkeit sowie die soziale Verträglichkeit bei der Gestaltung und beim Besuch von Klettergärten;
4. Körperlehre und Erste Hilfe : Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie und der medizinischen Aspekte des Sportkletterns; Erste Hilfe-Maßnahmen für auftretende Beschwerden und Unfälle beim Sportklettern; Methoden und Techniken der Verletzungsprophylaxe; Rettungsmaßnahmen;
5. Unterrichtslehre: Grundkenntnisse der Pädagogik, der Didaktik, der Methodik, der Menschenführung und der psychologischen Aspekte beim Sportklettern; Kenntnisse über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Sportkletterunterricht;
6. Trainingslehre : Entwicklung der sportlichen Leistungsfähigkeit; Grundlagen der allgemeinen und sportartspezifischen Trainingsprinzipien und -methoden; Trainingsplanung; Regeneration;
7. Bewegungslehre: Grundlagen der Biomechanik; Kenntnisse der kletterspezifischen Bewegungsabläufe und techniken; motorische Prinzipien des Sportkletterns und Boulderns; Bewegungs- und Fehleranalyse sowie -korrektur;
8. Sportklettern mit Kindern : Kenntnisse der Kinderbetreuung und der pädagogischen, didaktischen und methodischen Besonderheiten des Kindersportkletterns; kindgerechtes Sichern und Absichern von Routen; Kletterspiele; Grundkenntnisse der Erlebnispädagogik;
9. Ausrüstungs- und Gerätekunde : Kenntnisse über die Funktionsweise, Belastbarkeit, Handhabung und Pflege von Seilen, der sonstigen Sportkletterausrüstung und sonstiger für die Tätigkeit als Sportkletterlehrerin/Sportkletterlehrer bedeutsamer technischer Geräte; einschlägige Normen und Sicherheitsstandards und Grundkenntnisse des Baus von Kletterwänden, Kletteranlagen und Klettergärten;
10. Routenplanung und Taktik: Planung von Sportkletterrouten; Kenntnisse der international gängigen Schwierigkeitsbewertungen; taktische Maßnahmen beim Sportklettern und Bouldern;
11. Gefahrenkunde : Kenntnisse und Beurteilung der objektiven und der subjektiven Gefahren und typischer Fehler beim Sportklettern; Möglichkeiten der Vermeidung von Sportkletterunfällen; Partnercheck; Gefahren der Witterung beim Sportklettern; Gefahren in Boulderhallen (Abspringen, Landen, Spotten).
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