§ 1 Höhe des Elternbeitragsersatzes
In Kraft bis 31. August 2025
Up-to-date
Im Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 gebührt den folgenden Rechtsträgern der Elternbeitragsersatz gemäß § 45a Abs 3 S.KBBG je Kind und Monat in der folgenden Höhe:
| Öffentliche (Tageseltern)Rechtsträger | Private (Tageseltern)Rechtsträger | Land Salzburg, wenn es sich bei der Einrichtung um eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes handelt |
| 109,20 € | 196,50 € | 196,50 € |
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