LandesrechtSalzburgVerordnungenSonderfördermittelverordnung 2024/2025

Sonderfördermittelverordnung 2024/2025

SoFmV 2024/2025
In Kraft bis 31. August 2025
Up-to-date

§ 1 Höhe des Elternbeitragsersatzes

§ 1 § 1

Im Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 gebührt den folgenden Rechtsträgern der Elternbeitragsersatz gemäß § 45a Abs 3 S.KBBG je Kind und Monat in der folgenden Höhe:

Öffentliche (Tageseltern)Rechtsträger Private (Tageseltern)Rechtsträger Land Salzburg, wenn es sich bei der Einrichtung um eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes handelt
109,20 € 196,50 € 196,50 €

§ 2 Höhe der Sonderförderung für die Besuchspflicht für private (Tageseltern)Rechtsträger

§ 2 § 2

Für die Betreuung von besuchspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in Österreich in Einrichtungen von privaten (Tageseltern)Rechtsträgern beträgt die Höhe des Zuschusses für das Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 je besuchspflichtigem Kind 1.964,70 €.

§ 3 In- und Außerkrafttreten

§ 3 § 3

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.