Vorwort
Im Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 gebührt den folgenden Rechtsträgern der Elternbeitragsersatz gemäß § 45a Abs 3 S.KBBG je Kind und Monat in der folgenden Höhe:
| Öffentliche (Tageseltern)Rechtsträger | Private (Tageseltern)Rechtsträger | Land Salzburg, wenn es sich bei der Einrichtung um eine betriebsähnliche Einrichtung des Landes handelt |
| 109,20 € | 196,50 € | 196,50 € |
Für die Betreuung von besuchspflichtigen Kindern mit Wohnsitz in Österreich in Einrichtungen von privaten (Tageseltern)Rechtsträgern beträgt die Höhe des Zuschusses für das Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 je besuchspflichtigem Kind 1.964,70 €.
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2025 außer Kraft.