§ 3 Ermittlung des Lagefaktors
In Kraft bis 31. Dezember 2026
Up-to-date
Der Lagefaktor je Gemeinde wird auf der Grundlage der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ veröffentlichten Baulandpreise der Jahre 2020, 2021 und 2022 berechnet (Fundstelle: https://www.statistik.at/statistiken/volkswirtschaft-und-oeffentliche-finanzen/preise-und-preisindizes/immobilien-durchschnittspreise).
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