§ 2 § 2
In Kraft bis 31. Dezember 2026
Up-to-date
Die zur Errechnung des von der Bonitätsklasse abhängigen Bodenrichtpreises eines landwirtschaftlichen Grundstückes oder eines Teiles davon erforderlichen Eingangsparameter sind festgelegt:
1. In der Anlage 1: je Gemeinde der durchschnittliche Baulandpreis der Jahre 2020, 2021 und 2022 in €/m² sowie der davon abgeleitete Lagefaktor (Lf);
2. in der Anlage 2: je Bonitätsklasse der Deckungsbeitrag, der Ertrag in €/m² (Ertrag BK ), der Kapitalisierungsfaktor (Kf), der Zuschlag für den verbleibenden Bodenwert (ZuschlagBW) sowie der Ertragswert EW BK in €/m 2 .
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