§ 2 Einsetzen von Wassertieren, allgemeine Zulassung landesfremder Wassertiere
In Kraft seit 25. November 2020
Up-to-date
In Fischteichen ist der Besatz mit landesfremden störartigen Fischen (Acipenseridae), Störhybriden, Graskarpfen (Amur), Silberkarpfen (Tolstolob) und Salmonidenhybriden zugelassen, wenn sie zur Gänze außerhalb des Abflussbereiches eines dreißigjährlichen Hochwasserereignisses liegen.
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