§ 5 Dichtebonus Nachhaltigkeit
In Kraft seit 01. September 2026
Up-to-date
S.BTV 2025
Gliederung
3. Abschnitt Bonusregelungen für bautechnische Qualitätsstandards von Bauten
§ 5 Dichtebonus Nachhaltigkeit
Der Dichtebonus für die Nachhaltigkeit gemäß § 9 Abs 1b BauPolG 1996 gilt für Wohnbauten, deren GWP-Indikator für die Ökologie der Baustoffe unter oder gleich 18 liegt. Der GWP-Indikator ist gemäß der Anlage 2 zu berechnen.
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