§ 5 Sprachförderung
In Kraft seit 01. September 2019
Up-to-date
Übersteigt der Anteil von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf oder mit nicht deutscher Erstsprache in einem Kindergarten 50 %, sollen zusätzlich zu allfälligen geförderten Sprachförderprojekten gemäß § 15 Abs 4 S. KBBG weitere Fördermaßnahmen vorgesehen werden, die von der Salzburger Landesregierung gefördert werden können.
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