§ 18c Bildung von Gruppen, Gruppengrößen und -zusammensetzung
In Kraft seit 12. August 2025
Up-to-date
Vertriebene Kinder, die nur ab Mittag eine Kindergartengruppe besuchen, zählen nicht für die Höchstzahlen gemäß § 19 Abs 2 und Abs 4 S.KBBG am Vormittag, wenn
1. sie gemäß § 22 Abs 1 S.KBBG zum Besuch verpflichtet sind; in diesem Falle ist die Besuchspflicht am Nachmittag zu erfüllen; oder
2. ihre Erziehungsberechtigten berufstätig sind und die Kinderbetreuung zur Berufsausübung benötigt wird.
Rückverweise