(1) Die Waldfläche, die für die Bildung und Betreuung von Kindern zur Verfügung steht, hat abwechslungsreich, vielfältig und ausreichend groß zu sein. Ein fester Treffpunkt ist zu benennen.
(2) Die genutzte Fläche ist gegen Gefahrenquellen wie Bäche, Seen, Sumpfgebiete udgl abzusichern. Nach Unwetterereignissen ist vor der Nutzung der Waldflächen eine Sichtkontrolle vom pädagogischen Personal oder einer anderen vom Rechtsträger hierfür bestimmten Person durchzuführen. Zudem hat zumindest einmal jährlich eine Begehung durch einen Forstexperten bzw eine Forstexpertin stattzufinden.
(3) Es muss mindestens ein Aufenthaltsraum (zB Hütte, Blockhaus, Bauwagen, Container) in ausreichender Größe vorhanden sein, der bei widrigen Witterungsverhältnissen oder Wetterumschwung genutzt werden kann.
(4) Eine eigene Toilette oder ein abgetrennter Bereich, der als Toilette genutzt wird, muss vorhanden sein.
(5) Für täglich frisches Trinkwasser und entsprechende Aufbewahrung muss gesorgt sein.
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