§ 14 Küchen
In Kraft seit 01. September 2019
Up-to-date
In jeder institutionellen Einrichtung ist eine Küche vorzusehen. Die Größe, Einrichtung und Ausstattung der Küche sowie eines allenfalls erforderlichen Vorratsraumes sind dem Betriebsumfang anzupassen.
Rückverweise
S. KBBVO · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019
§ 3 Pädagogisches Grundkonzept und pädagogische Konzeption
…1) Die Pädagogische Konzeption (§ 14 S. KBBG) ist nach Maßgabe der aktuellen Kriterien der Salzburger Landesregierung speziell auf die jeweilige Einrichtung und die Bedürfnisse der entsprechenden Altersgruppe abzustimmen und…