§ 14
In Kraft seit 19. August 1993
Up-to-date
§ 14 — PV-WO
Anzuwendende Bestimmungen
§ 14
Im übrigen finden auf den Zentralwahlausschuß die Bestimmungen des 2. Abschnittes über den Dienststellenwahlausschuß sinngemäß Anwendung.
Anzuwendende Bestimmungen
§ 14
Im übrigen finden auf den Zentralwahlausschuß die Bestimmungen des 2. Abschnittes über den Dienststellenwahlausschuß sinngemäß Anwendung.
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