Geschäftsführung
§ 13
Für die Geschäftsführung des Zentralwahlausschusses gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses (§§ 21 ff. L-PVG) sinngemäß.
Rückverweise
PV-WO · Landes-Personalvertretungswahlordnung
…Geschäftsführung § 13 Für die Geschäftsführung des Zentralwahlausschusses gelten die Bestimmungen über die Geschäftsführung des Zentralausschusses (§§ 21 ff. L-PVG) sinngemäß.…