§ 4 Leistungspunkte
In Kraft seit 01. November 2023
Up-to-date
Je nach Leistung der Photovoltaikanlage sind folgende Punkte anzurechnen:
1. für Anlagen mit einer Leistung ab 501 bis 1.000 kWp | 5 | Punkte; |
2. für Anlagen mit einer Leistung größer 1.000 kWp | 10 | Punkte |
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