Das Land OÖ schließt mit einem geeigneten Betrieb eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich folgender Leistungen ab:
1. Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aus der Gemeindesammelstelle sowie von herrenlosen Falltieren und von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs. 8;
2. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus landwirtschaftlichen Betrieben;
3. Abholung und Beseitigung von Falltieren aus Tierkliniken und Tierarztpraxen.
Oö. TMV 2025 · Oö. Tiermaterialienverordnung 2025
§ 5 § 5Leistungsvereinbarung
…§ 5 Leistungsvereinbarung Das Land OÖ schließt mit einem geeigneten Betrieb eine Leistungsvereinbarung hinsichtlich folgender Leistungen ab: 1. Abholung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten aus der Gemeindesammelstelle sowie von herrenlosen Falltieren…
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