§ 6 § 6 Lehrpflichtermäßigung für Schulleiterinnen und Schulleiter
In Kraft seit 01. Februar 2012
Up-to-date
Oö. PSchulV 2012
Gliederung
2. ABSCHNITT Gemeinsame Bestimmungen für pragmatische Lehrkräfte sowie Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer an bestimmten Privatschulen des Landes Oberösterreich § 3 Anwendungsbereich
§ 6 § 6 Lehrpflichtermäßigung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Leiterin oder des Leiters vermindert sich an der Höheren Technischen Lehranstalt für Lebensmitteltechnologie – Getreidewirtschaft des Landes Oberösterreich und an der Technischen Fachschule des Landes Oberösterreich in Haslach an der Mühl (inklusive Internat) um 16 Wochenstunden der Lehrverpflichtungsgruppe III.
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