§ 2 § 2 Ausmaß der Lehrverpflichtung
In Kraft seit 01. Februar 2012
Up-to-date
Oö. PSchulV 2012
Gliederung
1. ABSCHNITT Bestimmungen für pragmatische Lehrkräfte an bestimmten Privatschulen des Landes Oberösterreich § 1 Anwendungsbereich
§ 2 § 2 Ausmaß der Lehrverpflichtung
(1) Das Ausmaß der Lehrverpflichtung der vollbeschäftigten Lehrkraft beträgt ungeachtet der Bestimmungen des 2. Abschnitts an den im § 1 genannten Privatschulen des Landes Oberösterreich 20 Wochenstunden.
(2) Für die Lehrkraft, die nicht im vollen Ausmaß der festgelegten Lehrverpflichtung zur Unterrichtserteilung herangezogen werden kann, werden die zugewiesenen Verwaltungstätigkeiten mit 0,5 Werteinheiten je tatsächlich geleisteter Verwaltungsstunde auf die festgelegte Lehrverpflichtung angerechnet.
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