§ 1 § 1Aufwandsentschädigung für fachkundige Laienrichterinnen und Laienrichter
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
(1) Die fachkundigen Laienrichterinnen und Laienrichter am Oö. Landesverwaltungsgericht erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,00 Euro je (mündlicher) Verhandlung.
(2) Darüber hinaus gebührt eine von der bzw. dem Senatsvorsitzenden je nach Arbeitsumfang und je geführtem Verfahren festzusetzende Fallpauschale in Höhe von bis zu 210,00 Euro.
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