Anl. 1
In Kraft seit 01. Dezember 2024
Up-to-date
Oö. HHVO 2024
§ 3 Oö. HHVO 2024 · Oö. HHVO 2024 · Oö. Hundehalteverordnung 2024
§ 3 § 3
…am Kurs teilnehmenden Personen auszuhändigen; dies gilt in gleicher Weise für die Ausstellung von Duplikaten. (3) Die ausbildenden Personen haben die Sachkundenachweise gemäß der Anlage 1 nach voraussichtlichem Bedarf für ein halbes Kalenderjahr bei der Oö. Landesregierung im Vorhinein anzufordern. Nach Ablauf des 30. Juni und des 31. Dezember jedes Kalenderjahres sind der Oö. Landesregierung die nicht verwendeten…
Rückverweise