§ 1 § 1Geltungsbereich
In Kraft seit 01. Mai 2022
Up-to-date
Diese Verordnung regelt
1. sicherheitstechnische Anforderungen und umweltschutzrelevante Belange betreffend
a) Heizungsanlagen für feste und flüssige Brennstoffe;
b) Lagerungen von festen Brennstoffen und brennbaren Flüssigkeiten einschließlich flüssiger Brennstoffe;
2. Anforderungen an gebäudetechnische Systeme im Zusammenhang mit der Energieeffizienz.
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