§ 6 § 6Beschlussfähigkeit
In Kraft seit 01. Oktober 2019
Up-to-date
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß zur Sitzung eingeladen wurden und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ist ein Mitglied am Erscheinen zu einer Sitzung verhindert, hat es ein Ersatzmitglied zu entsenden. Sind alle Mitglieder und Ersatzmitglieder einer Fraktion verhindert, an einer Sitzung des Prüfungsausschusses teilzunehmen, ist ein dieser Fraktion angehörendes Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderats berechtigt, mit beratender Stimme an dieser Sitzung teilzunehmen.
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