In Kraft seit 01. August 2005
Up-to-date
§ 8
Modul 4 - Ausbildung für Führungskräfte
(1) Modul 4 ist in der Form eines Lehrgangs durchzuführen.
(2) Inhalte des Moduls 4 sind insbesondere:
1. Führungsverhalten und -verständnis
2. Kommunikation
3. Organisationsgrundlagen und -entwicklung
4. Teamorientiertes Arbeiten
5. Umgang mit Konflikten
(3) Modul 4 soll innerhalb von fünf Jahren ab Beginn der Verwendung, für die Modul 4 gemäß der Anlage vorgesehen ist, abgelegt werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden