In Kraft seit 01. August 2005
Up-to-date
§ 5
Modul 1 - Einführung
(1) Modul 1 besteht aus einer Einführungsveranstaltung.
(2) Inhalte des Moduls 1 sind Grundinformationen über:
1. den Dienstgeber (insbesondere Gemeindeorganisation)
2. das Dienstrecht einschließlich Gleichbehandlung
3. den Gemeindehaushalt mit Schwerpunkt Kostenbewusstsein
4. die Personalvertretung
5. Kundenorientierung
(3) Modul 1 ist innerhalb der ersten sechs Monate ab Beginn des Dienstverhältnisses zu absolvieren.
(4) Die Gemeinde hat die Einführungsveranstaltung in regelmäßigen Zeitabständen so anzubieten, dass die im Abs. 3 angeführte Frist eingehalten werden kann.
Rückverweise
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