§ 9
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 1997, LGBl. Nr. 116/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 133/2001, außer Kraft, sie ist jedoch nach Maßgabe des § 7 Oö. FlUGG 2008 weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten der Oö. FlUGV 2008 ereignet haben. (Anm: LGBl. Nr. 97/2008)
Oö. FIUGV 2008 · Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2008
§ 9
…Oö. Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 1997, LGBl. Nr. 116/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 133/2001, außer Kraft, sie ist jedoch nach Maßgabe des § 7 Oö. FlUGG 2008 weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten der Oö. FlUGV 2008 ereignet haben. (Anm: LGBl. Nr. 97/2008)…
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