LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Einzugsgebieteverordnung§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 10. November 2020
Up-to-date

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden die Einzugsgebiete der in den Verzeichnissen enthaltenen Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) nach Maßgabe der planlichen Darstellung im Maßstab 1 : 50.000 (Anlage 3) festgelegt.

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