Vorwort
§ 1 § 1
Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden die Einzugsgebiete der in den Verzeichnissen enthaltenen Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) nach Maßgabe der planlichen Darstellung im Maßstab 1 : 50.000 (Anlage 3) festgelegt.
§ 2 § 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV, LGBl. Nr. 125/2009, außer Kraft.
Anl. 1
Anl. 2
Anl. 3/01
Anl. 3/02
Anl. 3/03
Anhänge
Anlage 3/3PDFAnl. 3/04
Anhänge
Anlage 3/4PDFAnl. 3/05
Anhänge
Anlage 3/5PDFAnl. 3/06
Anhänge
Anlage 3/6PDFAnl. 3/07
Anhänge
Anlage 3/7PDFAnl. 3/08
Anhänge
Anlage 3/8PDFAnl. 3/09
Anhänge
Anlage 3/9PDFAnl. 3/10
Anhänge
Anlage 3/10PDFAnl. 3/11
Anhänge
Anlage 3/11PDFAnl. 3/12
Anhänge
Anlage 3/12PDFAnl. 3/13
Anhänge
Anlage 3/13PDF