LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Einzugsgebieteverordnung

Oö. Einzugsgebieteverordnung

Oö. EGV
In Kraft seit 10. November 2020
Up-to-date

§ 1 § 1

Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden die Einzugsgebiete der in den Verzeichnissen enthaltenen Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) nach Maßgabe der planlichen Darstellung im Maßstab 1 : 50.000 (Anlage 3) festgelegt.

§ 2 § 2

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV, LGBl. Nr. 125/2009, außer Kraft.

Anl. 1

Anl. 2

Anl. 3/01

Anl. 3/02

Anl. 3/03

Anl. 3/04

Anl. 3/05

Anl. 3/06

Anl. 3/07

Anl. 3/08

Anl. 3/09

Anl. 3/10

Anl. 3/11

Anl. 3/12

Anl. 3/13