Vorwort
Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen werden die Einzugsgebiete der in den Verzeichnissen enthaltenen Wildbäche (Anlage 1) und Lawinen (Anlage 2) nach Maßgabe der planlichen Darstellung im Maßstab 1 : 50.000 (Anlage 3) festgelegt.
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV, LGBl. Nr. 125/2009, außer Kraft.
Anhänge
Anlage 3/3PDFAnhänge
Anlage 3/4PDFAnhänge
Anlage 3/5PDFAnhänge
Anlage 3/6PDFAnhänge
Anlage 3/7PDFAnhänge
Anlage 3/8PDFAnhänge
Anlage 3/9PDFAnhänge
Anlage 3/10PDFAnhänge
Anlage 3/11PDFAnhänge
Anlage 3/12PDFAnhänge
Anlage 3/13PDF