§ 4 § 4
In Kraft seit 01. Februar 2024
Up-to-date
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Oö. Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. Nr. 61/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2023, außer Kraft.
(3) Im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung (§ 1 rechte Spalte) anhängige Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften weiterzuführen.
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