§ 25 § 25 Inkrafttreten
In Kraft seit 14. Juli 2026
Up-to-date
Oö. APV
Gliederung
7. Abschnitt Schlussbestimmungen § 24 Übergangsbestimmungen
§ 25 § 25 Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung betreffend die Mindestausrüstung undmannschaftsstärke sowie die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung im Feuerwehrwesen (Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung), LGBl. Nr. 75/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2019, außer Kraft.
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