LandesrechtNiederösterreichVerordnungenNÖ Totenbeschau-Vergütungsverordnung

NÖ Totenbeschau-Vergütungsverordnung

NÖ TB-VGV
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Höhe der Pauschalvergütung

Die Höhe der Pauschalvergütung des Totenbeschauers oder der Totenbeschauerin (§ 4 Abs. 3 Z 2 NÖ Bestattungsgesetz 2007) für die Durchführung der Totenbeschau beträgt

1. von Montag bis Freitag jeweils

von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr 147 Euro;

2. an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils von

7:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie von Montag bis Freitag jeweils

von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages: 221 Euro;

3. an Samstagen und Sonntagen jeweils von 19:00 Uhr bis

7:00 Uhr des folgenden Tages sowie an Feiertagen jeweils

von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr des nächsten Werktages: 283 Euro.

Für die Höhe der Pauschalvergütung ist jener Zeitraum maßgebend, in welchem die Totenbeschau endet.

§ 2 § 2

§ 2 Schlussbestimmung

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

(2) Die NÖ Totenbeschau-Vergütungsverordnung, LGBl. Nr. 18/2020, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.